Neuer Umsatzsteuersatz ab 2016
Der ermäßigte Steuersatz von 10% wird für bestimmte Umsätze auf 13% angehoben. Ebenso werden die bis jetzt mit 12% Umsatzsteuer verrechneten Waren auf 13% angehoben.
Darunter fallen z.B.:
- Kulturelle und unterhaltende Dienstleistungen (Künstler, Theater, Musik, Filmvorführungen, Zirkusvorführungen)
- Beherbergung und damit verbundene Nebenleistungen
- Vermietung von Campingplätzen
- Lebende Tiere
- Pflanzen, Blumen, Saatgut, Brennholz
- Luftverkehr
- Jugendbetreuung, Bäder, Museen
- Kunstgegenstände
- Eintrittsberechtigungen für Sportveranstaltungen
- Wein ab Hof
Vorsteuerabzug für Zero CO2 PKW
Ab 2016 besteht das Recht auf Vorsteuerabzug für bestimmte unternehmerisch genutzte PKWs ohne CO2-Ausstoß (z.B. Elektro-Kraftfahrzeuge).
Mit freundlichen Grüßen
A & T Wirtschaftstreuhand GmbH