Neuer Umsatzsteuersatz ab 2016

Der ermäßigte Steuersatz von 10% wird für bestimmte Umsätze auf 13% angehoben. Ebenso werden die bis jetzt mit 12% Umsatzsteuer verrechneten Waren auf 13% angehoben.

Darunter fallen z.B.:

  • Kulturelle und unterhaltende Dienstleistungen (Künstler, Theater, Musik, Filmvorführungen, Zirkusvorführungen)
  • Beherbergung und damit verbundene Nebenleistungen
  • Vermietung von Campingplätzen
  • Lebende Tiere
  • Pflanzen, Blumen, Saatgut, Brennholz
  • Luftverkehr
  • Jugendbetreuung, Bäder, Museen
  • Kunstgegenstände
  • Eintrittsberechtigungen für Sportveranstaltungen
  • Wein ab Hof

Vorsteuerabzug für Zero CO2 PKW

Ab 2016 besteht das Recht auf Vorsteuerabzug für bestimmte unternehmerisch genutzte PKWs ohne CO2-Ausstoß (z.B. Elektro-Kraftfahrzeuge).

Mit freundlichen Grüßen

A & T Wirtschaftstreuhand GmbH

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