Sonderausgaben ab 2016

Änderungen bei den Sonderausgaben

Ab 2016 werden bestimmte Sonderausgaben nicht mehr anerkannt und mit 2017 sollen bestimmte Sonderausgaben automatisch berücksichtigt werden.

Abschaffung der Topf-Sonderausgaben

Bis 2015 können "Topf-Sonderausgaben" (Versicherungsprämien, Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung) bis insgesamt zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Verträge die vor dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden, können bis 2020 weiterhin geltend gemacht werden, später abgeschlossene Verträge nicht mehr.

Automatische Berücksichtigung bestimmter Sonderausgaben

Spenden, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten werden ab 2017 automatisch berücksichtigt.

Damit diese Sonderausgaben berücksichtigt werden können wird ein Datenaustausch zwischen den empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet. Die automatische Berücksichtigung als Sonderausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der empfangenden Organisation (also der Kirche ect.) Identifikationsdaten (Vor-, Zuname und Geburtsdatum) bekannt gegeben werden. Anders können diese Ausgaben nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.

Bildungs- und Forschungsprämie ab 2016

Mit 2016 werden der Bildungsfreibetrag (bisher 20% der Bildungsaufwendungen) und die Bildungsprämie (bisher 6% der Bildungsaufwendungen) abgeschafft, dafür wird die Forschungsprämie von 10% auf 12% erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

A & T Wirtschaftstreuhand GmbH

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