Tarifsenkung der Einkommensteuer ab 2016
Die Steuerreform hat als zentrales Thema die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen mittels einer Tarifsenkung der Einkommensteuer.
Anstelle der bisher vier Stufen sollen nunmehr sieben Stufen treten, wobei die ersten 11.000 € jährlich weiterhin steuerfrei bleiben.
Änderungen im Detail:
Progressions-Stufen 2015 | Steuersatz 2015 | Progressions-Stufen 2016 | Steuersatz 2016 |
---|---|---|---|
bis 11.000 | 0% | bis 11.000 | 0% |
11.000 - 25.000 | 36,5% | 11.000 - 18.000 | 25% |
25.000 - 60.000 | 43,21% | 18.000 - 31.000 | 35% |
ab 60.000 | 50% | 31.000 - 60.000 | 42% |
60.000 - 90.000 | 48% | ||
90.000 - 1.000.000 | 50% | ||
ab 1.000.000 | 55% |
wobei der Steuersatz von 55% vorerst auf 5 Jahre befristet sein soll.
Weitere Entlastungen ab 2016:
- Zusammenlegung und gleichzeitige Erhöhung von Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag von 345 € auf 400 € (für Pendler auf bis zu 690 €).
- Erhöhung der Negativsteuer für Kleinverdiener von 110 € auf bis zu 400 € (für Pendler bis zu 500 €).
- Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu 110 €.
- Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 € auf 440 € pro Kind (gesplittet von früher 132 € auf 300 € pro Elternteil).
Verluste von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Ab 2016 ist es nun auch dem Einnahmen-Ausgaben-Rechner möglich, seine Verluste zeitlich unbegrenzt vorzutragen.
Mit freundlichen Grüßen