SV-Werte 2017

Wie jedes Jahr werden die betragsrechtlichen Werte zur Sozialversicherung angepasst. Für das Jahr 2017 wurden aus diesem Grund alle Werte um 2,4% erhöht. Hier eine Kurzübersicht über die wichtigsten Werte:

SV-Wert 2016 2017
tägliche Geringfügigkeit 31,92 enfällt
monatliche Geringfügigkeit 415,72 425,70
tägliche Höchstbemessungsgrundlage 162,00 166,00
monatliche Höchstbemessungsgrundlage 4860,00 4980,00

Geringfügigkeit 2017

Abgesehen von der alljährlichen Erhöhung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 415,72 auf 425,70, fällt mit 2017 die tägliche Geringfügigkeitsgrenze weg. Dafür muss bereits bei der Anmeldung des Dienstnehmers unterschieden werden, ob es sich um ein auf kürzer als ein Monat befristetes Dienstverhältnis handelt oder nicht.

Ab 2017 gilt somit für geringfügige Beschäftigungen:

  • Bei Eintritt muss der GKK bekannt gegeben werden, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung (kürzer als ein Monat) handelt
  • Für diese kurzfristigen Dienstverhältnisse gilt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Das Entgelt ist nicht aliquot auf einen Monatsbezug hochzurechnen.

Beispiele: Neu ab 2017 als geringfügig geltende Dienstverhältnisse:

  • Befristetes Dienstverhältnis vom 10.1. bis 14.1. – Entgelt 400 €
  • Befristetes Dienstverhältnis vom 30.1. bis 2.2. – Entgelt 800 € (400 € Jänner, 400 € Februar)

Für weitere Beispiele und Informationen zum Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze besuchen Sie:

https://www.noedis.at/portal27/dgnoegkkportal/content?contentid=10007.771246

Mit freundlichen Grüßen

A & T Wirtschaftstreuhand GmbH

Next Post Previous Post