Gewinnfreibetrag: Ab 2017 wieder breitere Wertpapierauswahl

Bei natürlichen Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) erzielen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Der Gewinnfreibetrag bemisst sich am Gewinn und beträgt:

Gewinnfreibetrag:
für die ersten € 175.000 13 %
für die nächsten € 175.000 7 %
für die nächsten € 230.000 4,5 %

insgesamt, bei einem Gewinn von € 580.000, höchstens € 45.350. Für Gewinne bis € 30.000 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% des Gewinnes (maximal € 3.900) ohne weitere Voraussetzungen zu. Übersteigt der Gewinn € 30.000, kann investitionsbedingt für übersteigende Gewinnanteile der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr „begünstigte Wirtschaftsgüter“ angeschafft werden.

Begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind:

  • Körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren.
  • Für ab 2017 beginnende Wirtschaftsjahre alle Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 EStG, wenn sie ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre dem Betrieb (durch Aufnahme in ein zu führendes Verzeichnis) gewidmet werden; zuvor waren vorübergehend nur Wohnbauanleihen begünstigte Wirtschaftsgüter für den Gewinnfreibetrag geeignet.

Scheiden diese begünstigten Wirtschaftsgüter vor Ablauf der 4 Jahresfrist aus dem Betriebsvermögen aus, so ist der Freibetrag nachzuversteuern.

Nicht begünstigt bleiben insbesondere:

  • Pkw und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis
  • Luftfahrzeuge
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter (ausgenommen Registrierkassen im begünstigten Zeitraum)

Auch andere Wertpapiere sind ab 2017 für die Ausnutzung des Gewinnfreibetrags zulässig:

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 enden, darf somit wieder in eine breitere – und unter Umständen ertragreichere – Wertpapierauswahl investiert werden. Dabei handelt es sich um Wertpapiere, die auch zur Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen, wie etwa Bundesanleihen, Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen, Options- und Umtauschanleihen, bestimmte Investment- und Immobilienfonds sowie Garantiezertifikate.

Mit freundlichen Grüßen

A & T Wirtschaftstreuhand GmbH

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