Einführung der Investitionszuwachsprämie für 2017/2018

Mit dem Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung am 25.10.2016 unter anderem beschlossen, eine Investitionszuwachsprämie einzuführen.

Die genaue Umsetzung bleibt noch abzuwarten, jedoch wollen wir Sie hier über die Eckpunkte informieren:

Der Zuwachs soll sich bestimmen aus der Differenz der Neuanschaffungen von abnutzbaren aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern (ausgenommen PKW und Grundstücke) des Jahres und des Durchschnittes der 3 vorangegangen Jahre.

Die Prämie soll betragen für

  • Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern, 15% des Investitionszuwachses (bei einem Zuwachs von mindestens 50.000 EUR bis 450.000 EUR)

für

  • Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeitern, 10% des Investitionszuwachses (bei einem Zuwachs von mindestens 100.000 EUR bis 750.000 EUR).

Vorgesehen ist die Prämie nur für die Jahre 2017 und 2018 mit einem Volumen von jeweils 87,5 Mio EUR.

Die Förderung soll von der aws (Austrian Wirschaftsservice) abgewickelt werden und wird voraussichtlich bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes dem „first come, first serve" Prinzip folgend verteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

A & T Wirtschaftstreuhand GmbH

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