Neue Pauschalierungsmöglichkeit für „Kleinunternehmer“ ab 2020

Als Ergänzung zu den schon bisher bestehenden Pauschalierungsregelungen wurde eine neue einfache Pauschalierung für Kleinunternehmer geschaffen, um den administrativen Aufwand zu senken und dadurch Unternehmer mit niedrigen Umsätzen zu entlasten.

Anwendungsvoraussetzungen

Ab dem Jahr 2020 können Steuerpflichtige, die ihre betrieblichen Gewinne im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bestimmen, können ihre Einkünfte nach der neuen Regelung pauschal ermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Umsatzgrenze von 35.000 Euro nicht überschritten wird. (ausgenommen sind allerdings Land- und Forstwirte, Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände) Die Bestimmung des maßgeblichen Umsatzes weicht allerdings von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Grenze ab. So sind für die Pauschalierung unter anderem auch ausländische Umsätze mit einzubeziehen. Weiters gibt es eine einmalige Toleranzgrenze von bis zu 40.000 Euro, wenn im Vorjahr nicht mehr als 35.000 Euro Umsatz erzielt wurden.

Pauschalierung

Der Pauschalierungssatz ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Differenzierung in den Pauschalierungssätzen nach Art des Betriebs wird dadurch begründet, dass Dienstleistungsbetriebe typischerweise geringere Ausgaben aufweisen.

Die pauschalen Betriebsausgaben betragen

  • 45 % der Betriebseinnahmen,
  • bzw. 20 %.der Betriebseinnahmen, wenn es sich um einen Dienstleistungsbetrieb handelt.

Die branchenbezogene Einordnung eines Betriebes als Dienstleistungsbetrieb erfolgt noch mittels Verordnung durch den Finanzminister. Neben dem Betriebsausgabenpauschale können als einzige weitere Betriebsausgabe die Pflichtversicherungsbeiträge (zB. SVA) berücksichtigt werden. Wie bei den übrigen Pauschalierungsformen kann auch hier die Begünstigung des Grundfreibetrags wahrgenommen werden. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung besteht keine Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches sowie einer Anlagenkartei.

Mit freundlichen Grüßen

A & T Wirtschaftstreuhand GmbH

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