SV-Werte 2020
Wie jedes Jahr werden die betragsrechtlichen Werte zur Sozialversicherung angepasst. Für das Jahr 2020 wurden aus diesem Grund alle Werte um 3,1% erhöht. Hier eine Kurzübersicht über die wichtigsten Werte:
SV-Wert | 2019 | 2020 |
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monatliche Geringfügigkeit | 446,81 | 460,66 |
tägliche Höchstbemessungsgrundlage | 174,00 | 179,00 |
monatliche Höchstbemessungsgrundlage | 5.220,00 | 5.370,00 |
jährliche Sonderzahlungen Höchstbeitragsgrundlagen | 10.440,00 | 10.740,00 |
Wegfall der Auflösungsabgabe
Wie bereits letztes Jahr angekündigt entfällt mit 2020 die Auflösungsabgabe zur Gänze.
Verpflichtende Sonderzahlungskorrektur
Die unterjährige Berechnung des steuerlich begünstigten Jahressechstels kann bei starken Bezugsschwankungen zu überhöht begünstigt behandelten Sonderzahlungen führen. Ab 2020 ist der Dienstgeber verpflichtet bei Auszahlung des letzten laufenden Bezuges im Jahr (Dezember bzw. Austrittsmonat) etwaige überhöhte Beträge nachträglich aufzurollen und nachzuversteuern.
Mit freundlichen Grüßen